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  • Linke und SPD wollen Mindestpreise für Uber und andere Mietwagen in Chemnitz. Die Verwaltung rät wegen rechtlicher Risiken davon ab.

Chemnitz: Verwaltung gegen Uber-Mindestpreise

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Kommt für Uber in Chemnitz eine Preis-Untergrenze? Darüber entscheidet am Ende der Stadtrat. Linke und SPD wollen Mindestpreise für Mietwagen einführen. Die Stadtverwaltung hält davon derzeit nichts und empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Linke und SPD wollen Mindestpreis

Der Antrag betrifft nicht nur Uber, sondern den gesamten Mietwagenverkehr. Die Fraktionen wollen die Verwaltung beauftragen, möglichst spätestens ab 1. Dezember Mindestpreise festzulegen. Damit soll das Chemnitzer Taxigewerbe vor Dumpingpreisen geschützt werden. Die Untergrenze soll über dem Preisniveau des öffentlichen Nahverkehrs liegen und sich zugleich dem Chemnitzer Taxitarif annähern. Das Personenbeförderungsgesetz erlaubt solche Vorgaben grundsätzlich. Doch die Verwaltung sieht rechtliche Risiken.

Andere Städte landeten vor Gericht

In Essen wurde eine entsprechende Regelung im April vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren beanstandet. Essen setzte sie zunächst aus. Auch in Köln bewertete das Verwaltungsgericht einen Mindestpreis im Juli vorläufig als rechtswidrig.

München hat dagegen seit Juli Mindestpreise. Dort laufen laut Chemnitzer Verwaltung mehrere Eilverfahren von Mietwagenunternehmen. Das Rathaus rechnet deshalb damit, dass auch eine Chemnitzer Regelung Widersprüche und Klagen auslösen könnte.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Plattformanbieter wie Uber könnten nach Ansicht der Verwaltung das Angebot vergrößern und Lücken im Verkehr schließen, die klassische Anbieter bisher nicht abdecken. Deshalb will die Verwaltung zunächst die Erfahrungen anderer Städte abwarten.

Entscheidung im September

Entschieden ist damit aber noch nichts. Der Antrag ist zulässig und kann beschlossen werden. Nach Beratungen in zwei Ausschüssen hat am 9. September der Stadtrat das letzte Wort. Stimmt er zu, muss die Verwaltung den Auftrag umsetzen.