Waldbesitzer am Tagebau Nochten geben nicht auf: Verfassungsbeschwerde
Waldbesitzer am Tagebau Nochten geben nicht auf. Sie bereiten Verfassungsbeschwerde vor. Ihr Wald soll dem Kohlebagger weichen. Vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen waren sie mit einem Antrag gescheitert. Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass es die Enteignung und Rodung des Waldes nicht mit einer einstweilige Anordnung stoppen wird. Über die Verfassungsbeschwerde soll später entschieden werden.
Die Leag hat die Fällung des Waldes für den 2. Januar angekündigt. Dass die Zerstörung menschlicher Lebensgrundlagen zum Allgemeinwohl erklärt werde, sei nicht mit der Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2021 vereinbar, so René Schuster von der Grünen Liga. Das Umweltnetzwerk nutzt den Wald für Kultur- und Bildungsveranstaltungen.
Die Richter in Bautzen fanden das Argument der Waldbesitzer gegen die Enteignung als nicht überzeugend. Der „Fahrplan“ zum Kohleausstieg sei für jedes einzelne Kraftwerk geregelt, für Boxberg und Schwarze Pumpe Ende 2038 . Zudem überwiege das öffentliche Interesse, dass die Stromversorgung durch die beiden Kraftwerke uneingeschränkt aufrechterhalten wird.
Die Leag beansprucht den Wald für die Erweiterung des Tagebaus Nochten. Dafür soll das 5.000 Quadratmeter große Grundstück weichen und auch der Ort Mühlrose. Darunter liegt ein Kohleflöz mit einer Stärke von rund 150 Millionen Tonnen. Das Oberbergamt hatte die Enteignung angeordnet. Dagegen legten die Waldbesitzer Klage ein. Sie haben Zweifel an der Zulässigkeit. So sei die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, sagte Rechtsanwalt Philipp Schulte.
Die Genehmigung für die Erweiterung des Tagebaus Nochten steht noch aus. Dazu führt das Oberbergamt ein seperates Rahmenbetriebsverfahren durch.
