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  • Vier Jahre Haft für den Chemnitzer Unternehmer Marko H. - das erste Urteil kassierte er schon im Jahr 2009!

Vier Jahre Haft, nach vielen Bewährungsstrafen

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Alles hat ein Ende – auch die Geduld... Auch wenn es in diesem Fall bei der Justiz laaaaaange dauerte. Seit 2009 steht der Chemnitzer Unternehmer Marko H. immer wieder vor Gericht. Mal ging es um Insolvenz, mal um Baugefährdung, mal um Betrug. Fast immer gab es Bewährung. Doch jetzt nicht mehr: Die 4. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Chemnitz hat den 48-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt und die Einziehung von mehr als zwei Millionen Euro angeordnet.

Betrug mit Pflegeheimen

Im Mittelpunkt der aktuellen Verhandlung stand der Bau von Pflegeheimen in Zwickau, Mittelsachsen, im Erzgebirge und im Vogtlandkreis. Zwischen 2018 und 2022 soll H. systematisch Bestechungsgelder von Bauunternehmen angenommen haben. Der Deal war einfach: Geld gegen Aufträge. Abgerechnet wurde über überhöhte oder fingierte Rechnungen – direkt zulasten der Bauträger. Der Schaden: rund 2,7 Millionen Euro. 

Immer wieder Urteile

Dass der Name Marko H. bei der Justiz kein Unbekannter ist, zeigt der Blick zurück. 2009 gab es die erste Geldstrafe wegen vorsätzlicher Insolvenz, 2010 eine wegen fahrlässiger Baugefährdung. 2012 gleich zwei Urteile wegen Betruges und Insolvenzverschleppung, beide Male auf Bewährung. 2013 dann eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten – auch hier musste er nicht ins Gefängnis. Marko H. hielt sich an die Auflagen. Aber als die ausgesessen waren, erweckte in Marko H. wieder dieser Drang: da gibt es doch den Dreh mit den Pflegeheimen...

Millionen für Pferde

Wohin die Gelder flossen, hat die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen aufgeklärt: In den Betrieb eines Pferdehofes in Chemnitz, samt Zucht von Sportpferden. Auch die Ehefrau des Unternehmers soll an der Verschleierung beteiligt gewesen sein. Gegen sie wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Kriminelles System

Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem „einfachen, effektiven, aber kriminellen System“. Der Verurteilte sei einschlägig vorbestraft und habe „hohe kriminelle Energie“ gezeigt.