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Verbotenes Rennen und Kennzeichenmissbrauch? Prozess gegen Sachsens Kultusminister in Weißwasser

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War es ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit „grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ oder war es nur eine Ordnungswidrigkeit? In Weißwasser hat der Strafprozess gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens begonnen.  Acht Zeugen sollen vernommen werden sowie ein Gutachter.

Der CDU-Politiker, damals noch Bevollmächtigter Sachsens beim Bund,  war  mit einem Audi A 4, einem Dienstwagen mit Tarnkennzeichen,  in einer Tempo-30-Zone an einer Seniorenresidenz in Krauschwitz  mit 81 km/h geblitzt worden.  Clemens hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt.   Dagegen legte er zunächst Einspruch ein, zog ihn aber wieder zurück. Das Gericht ging überraschend in ein Strafverfahren über.   

Verteidiger will Einstellung des Verfahrens

Zu Beginn der Verhandlung beantragte Verteidiger Lukas Schefer die Einstellung des Verfahrens. Er rügte zahlreiche Verfahrensfehler. Dadurch würden die Rechte seines Mandanten verletzt.  Das Gericht habe auch bewusst die Anhörung des Immunitätsausschusses übergangen.  Clemens ist Mitglied des Sächsischen Landtages. Zudem äußerte der Verteidiger Zweifel an der Unabhängigkeit von Richter Alex Theile. Er warf ihm vor, das Verfahren aufzubauschen.

Neuer Vorwurf: Kennzeichenmissbrauch

Der Richter gab einen Hinweis zu Protokoll, wonach auch ein Fall von Kennzeichenmissbrauch vorliegen könnte. Der Angeklagte war mit einem Auto unterwegs, an dem sich sogenannte Tarnkennzeichen der Sächsischen Staatskanzlei befunden hatten, um - wie der Richter sagte - „eine Identifizierung wesentlich zu erschweren“.  Diese Kennzeichen dürften nur für dienstliche Fahrten genutzt werden. „Hier lag aber eine Privatfahrt vor“, so Theile. Clemens war auf dem Weg nach Hause.

Clemens weist Vorwurf zurück

Clemens hatte gegenüber unserem Sender  im März vergangenen Jahres den Tempoverstoß als Ordnungswidrigkeit eingeräumt und  von Fehlverhalten gesprochen.  Auch heute im Prozess vor dem Amtsgericht Weißwasser ließ er über seinen Verteidiger Lukas Schefer erklären, dass  er für den Tempoverstoß in Krauschwitz die volle Verantwortung übernehme und den Fehler bereue. Er habe die Geldbuße beglichen und seinen Führerschein zeitweise abgegeben.

Clemens wies aber den Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens zurück.  Sein Anwalt bezog sich auf die Ergebnisse eines Gutachtens, wonach an der Messstelle in Krauschwitz  Geschwindigkeiten bis zu 131 km/h möglich seien. Clemens war mit 81 km/h geblitzt worden. Auch dem Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs trat er  entgegen. Die Kennzeichen hätten dauerhaft benutzt werden können.  

Staatsanwaltschaft: Keine Straftat

Überraschend für Prozessbeobachter: Auch die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat. Das habe sie vor Prozessbeginn mehrfach deutlich gemacht, so Sitzungsvertreterin Esteher Aenderl. Das Gericht könne natürlich Beweise nach eigenem Ermessen erheben.

Der Prozess wird am 24. Juni fortgesetzt. Dann will der Richter auf 15 weitere Tempoverstöße von Clemens zu sprechen kommen mit dem Ziel, „ob sie eine Rolle für den Tatvorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens spielen“.

 


 

Audio:

Conrad Clemens im März vergangenen Jahres zu seinem Ordnungswidrigkeitsverfahren
Verteidiger Lukas Schefer