- Der Angeklagte mit seinem Verteidiger
Urteil in Bautzen: Kein Geld und Gold für „Herrn Miller“, dafür gesiebte Luft
Das Amtsgericht Bautzen hat heute ein Mitglied einer Enkeltrick-Betrügerbande zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt - wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs. Der Angeklagte sollte 12.000 Euro und 16 Goldmünzen abholen, die einer dementen Frau aus einem kleinen Ort bei Bautzen gehörten.
Zuvor bekam die 90-Jährige einen Anruf. Eine Frau, die sich als Staatsanwältin bzw. Polizistin vorstellte, forderte die alte Dame auf, eine Kaution für ihre Tochter nach einem angeblich von ihr verursachten tödlichen Unfall zu hinterlegen. Ihr Sohn, der gerade bei bei der Mutter war, witterte den Betrug. Er übernahm das Gespräch, gab sich als Vater der Tochter aus, ging zum Schein auf die Forderung ein und verständigte die Polizei von einem anderen Apparat im Haus. Der „Vater“ setzte sich anschließend in sein Auto und fuhr zur Sparkasse nach Bautzen. Die Betrügerin hielt permanent Handykontakt und wies ihn an, mit Geld und Gold zum Parkplatz zum Parplatz an der Weigangstraße vor dem Justizgebäude zu kommen. Ein Gerichtsdiener werde alles abholen. Dann käme auch seine Tochter aus dem Gefängnis.
Wie in einem schlechten Krimi
Der „Gerichtsdiener“ kam auffällig unauffällig zum Auto, mit Sonnenbrille, das Basecape bis zu den Augen gezogen und über Ohrhörer immer in Kontakt zu seiner Flüsterin, die sich in der sicheren Etappe befand. Wie in einem schlechten Krimi. Er stellte sich kurz als „Herr Miller“ vor, öffnete die Beifahrertür und nahm den Stoffbeutel an sich. In diesem Moment stürzten zwei Polizisten aus einem zivilen Einsatzwagen. Zugriff! „Herr Miller“ rannte weg - direkt in die Arme eines weiteren Zivilpolizisten. Der Beamte rang den Kurier zu Boden und setzte ihn fest. Im Stoffbeutel befand sich eine zerknüllte Plastiktüte. Statt Geld und Gold bekam „Herr Miller“ die silberne Acht umgelegt.
Der 41-jährige Pole gestand die Tat. An Einzelheiten aber konnte oder wollte er sich nicht erinnern. Eine „schicke Frau“ habe ihn in einer Bar in Polen angesprochen und ihm den Abholer-Job angeboten. Dafür sollte er 500 bis 600 Euro bekommen. Ein lukratives Angebot. Denn er hatte gerade seinen Job als Taxifahrer verloren.
Kleines, aber wichtiges Rädchen
Er sei zwar nur ein kleines Rädchen im System gewesen, ohne das dieses System aber nicht funktionieren würde, so Richter Robert Klinkicht. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam für ihn nicht in Betracht. Der gesetzestreue Bürger erwarte, dass sie vollstreckt werde. Dagegen hatte der Verteidiger Bewährung beantragt. Er sah keine Beweise dafür, dass sein Mandant als Bandenmitglied gehandelt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Möglicherweise gibt es für den Polen bald einen weiteren Auftritt vor Gericht. Eine Polizistin berichtete in der Verhandlung von möglichen Zusammenhängen zu weiteren Taten. In der Handy-Navi-App des Angeklagten wurden zwei Adressen aus Hoyerswerda gefunden.