Stieftöchter missbraucht - 13 Jahre Gefängnis für Mann aus Kreis Bautzen
Im Missbrauchsprozess am Landgericht Görlitz ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss für 13 Jahre hinter Gitter. Der 40-jährige Mann aus dem Landkreis Bautzen hatte seine beiden Stieftöchter über Jahre sexuell missbraucht. Der Angeklagte nahm das Urteil scheinbar ungerührt auf - mit dem Rücken zu den Zuschauern, den Kopf auf den linken Arm gestützt.
Die Ältere zwang er zum Sex und extremen Sexpraktiken mit fremden Männern – bei sogenannten Gangbangs auf Parkplätzen an der A 4 und im Wald. Die Treffen filmte er und gab Regieanweisungen. Er habe sie regelrecht versklavt. Sie war für ihn eine Sexsklavin, sagte Richter Theo Dahm. Dabei habe er ihr geringes Selbstbewusstsein und hohes Harmoniebedürfnis ausgenutzt und sie immer weiter manipuliert. „Er setzte sie in einer abscheulichen Weise unter Druck.“ Das Verfahren habe das Gericht sprachlos gemacht. Die Grenzen, was man sich als Bösartigkeit vorgestellt habe, seien überschritten worden.
„Er verlangte Gehorsam, sie sollte wie eine Sexsklavin funktionieren“, so die Staatsanwältin. Wenn sie sich gegen seinen Willen stellte, habe sie nicht ausgehen dürfen. „Nur wenn sie gespurt hatte, durfte sie sich mit ihren Freunden treffen.“ Ihre jüngere, damals noch minderjährige Schwester hatte er ebenfalls sexuell missbraucht und von ihr Aufnahmen gemacht haben. Bilder, auf denen beide Stieftöchter nackt posieren, stellte er ins Internet.
Außerdem wurde er wegen Betrugs in 233 Fällen verurteilt. Er gab sich in Kontaktforen im Internet als junges Mädchen, postete Bilder und Videos von seinen Stieftöchtern und täuschte eine finanzielle Notlage vor. Die Männer fielen auf den Schwindel rein und überwiesen Geldbeträge auf das Konto der älteren Stieftochter, von der er laut den Ermittlungen die EC-Karte besaß. Mal waren es ein paar Hunderter für das angeblich kaputte Auto oder für den Urlaub in Ägypten, mal auch Kredite in vierstelliger Höhe. Ihr Geld – insgesamt über 100.000 Euro – sahen die Geprellten nicht wieder, und Dates mit dem angeblich jungen Mädchen gab es natürlich nicht.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger legte sich nicht auf ein konkretes Strafmaß fest, lehnte aber eine Sicherungsverwahrung ab. Das Gericht sah keine Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Allein der Hang des Angeklagten, weitere Betrugsstraftaten zu begehen, seien dafür nicht ausreichend. Der Angeklagte äußerte in seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung, dass er Scheiße gebaut habe und alles aus dem Ruder gelaufen sei, so sagte es uns der Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Florian Berthold. Die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.
Zu Beginn der Verhandlung, die öffentlich geführt wurde, hatte der Angeklagte die Missbrauchsvorwürfe zurückgewiesen. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, behauptete er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.