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Stoß mit Todesfolge in Reichwalde - Urteil gefallen

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Wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist heute ein Mann aus Weißwasser zu zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Görlitz setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Es nahm einen minderschweren Fall an.

Der 33 Jahre alte Angeklagte war im Sommer vergangenen Jahres auf einem Dorffest in Reichwalde auf einen Mann zugestürmt und hatte ihn mit beiden Händen umgestoßen. Der 39-Jährige fiel mit dem Hinterkopf auf den harten Boden vor der Tanzbühne. 17 Tage später verstarb er im Krankenhaus.  

Der Angeklagte gestand und bereute die Tat. Er habe lediglich Raum schaffen wollen, um seine Freundin zu schützen, verlas der Elektriker eine Erklärung mit weinerlicher Stimme. Seine Freundin hatte sich mit dem späteren Opfer unterhalten. „Liebevoll“, wie eine Zeugin erkannt haben wollte. Der Angeklagte habe aufgelöst gewirkt, so eine andere Zeugin. Nach einer Weile war er auf den Mann schnellen Schrittes - vorbei an Biertischgarnituren in Richtung Bühne -  zugelaufen und hatte ihn mit beiden Händen „kräftig und wuchtig“ nach hinten gestoßen. 

Richter Theo Dahm ging nicht von einer spontanen Tat aus. Die Körperverletzung habe der Angeklagte von Anfang an eingepreist. Dass die Tat aber tödlich ausgehen könnte, habe er nicht vorausgesehen. Das Gericht nahm deshalb einen minderschweren Fall an. Es stützte sich dabei maßgeblich auf Zeugenaussagen. Dem Angeklagten blieb so  eine Gefängnisstrafe erspart. Er erklärte sich bereit, 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern des Opfers zu zahlen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.