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Steuerberater fordern Fristverlängerung für Grundsteuer

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Der Steuerberaterverband Sachsen fordert eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung bis Ende April. Bei einer Abgabe-Quote von aktuell nur 70 Prozent müsse man den Menschen mehr Zeit geben, fordert Verbandspräsident Hans-Joachim Kraatz.

Auf Bußgelder sollten die Finanzbehörden bis dahin verzichten. Es entbehre nicht einer gewissen Ironie, dass selbst der Freistaat nicht in der Lage war, seine eigenen Liegenschaften entsprechend zu melden, so Kraatz weiter. „Nach Angaben der entsprechenden Behörden hätten bis zum Dienstag rund 2 Millionen Grundsteuererklärungen bei den sächsischen Finanzämtern eingereicht werden müssen“, so Kraatz. „Davon sind wir meilenweit entfernt.“

Aus diesem Grund fordert der Steuerberaterverband Sachsen, dass der Sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann, analog zu seinem bayrischen Amtskollegen, ebenfalls eine Fristverlängerung bis Ende April 2023 gewährt, mindestens jedoch, dass bis Ende April keine Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

„Alles andere führt, wenn weiterhin mit der heißen Nadel gestrickt wird, nur dazu, dass es in den nächsten Monaten und Jahren zu unzähligen Einsprüchen kommt, die dann zusätzlich zu dem schon jetzt herrschenden immensen Arbeitspensum und dem dadurch bedingten Rückstau bei den Finanzämtern dazu führen, dass kaum noch ein systematisches Abarbeiten bei allen Beteiligten sichergestellt werden kann“, so Kraatz weiter.