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  • Der Angeklagte Jian G. hier beim Prozessauftakt am OLG Dresden

Spionage-Urteil! Ehemaliger Krah-Mitarbeiter muss ins Gefängnis

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 Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an. Generalbundesanwalt Stephan Morweiser bezeichnte es als „bisher schwerwiegendsten Fall chinesischer Spionage in Deutschland“.

Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. 

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

Der Vorsitzende Richter belegte in seiner Urteilsbegründung jedoch, dass Jian G. aufgrund von Chat-Protokollen und vom Verfassungsschutz abgehörter Gespräche mindestens seit 2007 für China spionierte. Sein „Lösch-Verhalten“ bei sensiblen Unterlagen, die er aus dem EU-Parlament kopierte, sei auffällig gewesen. Auch ein Handy, dass in der Kontaktliste dutzende Male den Namen Stefan bzw. Stefanie in allen erdenklichen Schreibweisen enthielt, die komplett gelöscht - von den Ermittlern aber wiederhergestellt werden konnte. Der Richter attestierte Jian G. „erheblichen kriminellen Aufwand“, mit dem er chinesische Oppositionelle in China ausgespäht habe. Trotz seiner deutschen Staatsbürgerschaft sei er „bis heute überzeugter Anhänger des politischen Systems Chinas“. 

Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. 

Separates Verfahren gegen Krah

Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben. ( mit dpa) 

Audio:

Generalbundesanwalt Morweiser zum Urteil
Gerichtssprecherin Meike Schaaf