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Sparkasse Zwickau wegen „unzulässiger Druckausübung“ verklagt
Der Sparkasse Zwickau droht ein Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Sachsen. Die hat beim Landgericht Zwickau eine Klage eingereicht. Grund ist ein Pop-up-Fenster beim Online-Banking.
Das Pop-Up fordert Kunden bei jedem Login zur Zustimmung neuer Geschäftsbedingungen auf. Die einzigen Auswahloptionen für den Kunden sind „Zustimmen“ oder „Später zustimmen“. Ablehnen oder dauerhaftes Schließen des Fensters sind nicht möglich. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige Druckausübung. Eine Zustimmung zu Vertragsänderungen müsse freiwillig erfolgen und dürfe nicht den Login-Prozess behindern, hieß es von der Verbraucherzentrale. Zudem habe man in einer Abmahnung die Sparkasse zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Da die nicht abgegeben wurde, soll nun auf dem Rechtsweg geklärt werden, ob das Vorgehen der Sparkasse zulässig ist.
