- So stand der Renault zu Beginn der Woche an der Adenauer Allee - gegenüber des Mariannenparks.
- Abgretetene Türen, Scherben und kaputte Lichter - so wurde er hinterlassen.
- Nicht nur die Kennzeichen fehlten, auch die Scheiben wurden unprofessionell entfernt.
- Die Umgebung des kleinen Flitzers zeigt die Gräueltaten.
- Von innen war das Auto noch recht gut erhalten.
- Das "Abfallfahrzeug" war nicht mehr zu retten.
Nach Radio-Leipzig-Hinweis: Stadt räumt Schrottauto weg
Ein verlassener Renault an der Adenauerallee hat in den vergangenen Wochen die Aufmerksamkeit von Anwohnern auf sich gezogen. Das Fahrzeug stand circa seit Ende April in einer Parkbucht zwischen der Bushaltestelle Mariannenpark und dem Industriedenkmal Wasserturm. Mit der Zeit verschlechterte sich sein Zustand zunehmend. Erst fehlten die Kennzeichen und kurz danach wurde das Auto komplett zerstört.
Die Stadt kannte das Auto
Wie die Stadt Leipzig auf Anfrage von Radio Leipzig mitteilt, war der Fall bereits bekannt. Der Stadtordnungsdienst hatte das Fahrzeug Ende April aufgenommen und überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Renault im Ausland zugelassen war. Da es sich somit nicht um ein nicht zugelassenes Fahrzeug handelte, bestanden zunächst keine Eingriffsmöglichkeiten für die Gefahrenabwehrbehörde des Ordnungsamtes.
Erst nachdem sich der Zustand des Autos deutlich verschlechtert hatte, wurde das Fahrzeug als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingestuft. Damit änderte sich die rechtliche Lage. Die Stadt veranlasste daraufhin die Beräumung und Verwertung des Fahrzeugs.
Die Gefahrenabwehrbehörde
Grundsätzlich kann die Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei zwei Arten von Fahrzeugen tätig werden: bei nicht zugelassenen Fahrzeugen und bei sogenannten Abfallfahrzeugen. Als nicht zugelassen gelten Fahrzeuge, die abgemeldet sind und keine gültigen Kennzeichen mehr besitzen. Ein Abfallfahrzeug liegt vor, wenn aufgrund des Zustands offensichtlich ist, dass es nicht ohne größeren Aufwand wieder am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Für die Entfernung solcher Fahrzeuge sind zunächst die Eigentümer verantwortlich. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann die Stadt die Beseitigung beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Haltern in Rechnung gestellt. Zusätzlich können sowohl das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs als auch das Zurücklassen eines Abfallfahrzeugs im öffentlichen Raum als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wer ein entsprechendes Fahrzeug bemerkt, kann dies dem Stadtordnungsdienst oder direkt der Gefahrenabwehrbehörde (gefahrenabwehr@leipzig.de) der Stadt Leipzig melden.





