Sachsen verschickt Mahnungen für Grundsteuererklärung
Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, kann vorerst auf die Milde der sächsischen Finanzämter hoffen. Die säumigen Eigentümer werden in den nächsten Wochen erst mal schriftlich an die Abgabe erinnert, sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann. Bleibt das ohne Reaktion, können die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen. Das ist allerdings mit Mehrkosten für die Eigentümer verbunden.
Einen sogenannten Verspätungszuschlag werde es zunächst nur nach Ermessen der jeweiligen Behörden geben. „ Der Verspätungszuschlag wird aber nicht sofort mit der Erinnerung festgesetzt“ so das Finanzministerium. „Der Zuschlag beträgt - pro abzugebender Steuererklärung - von Gesetzes wegen 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.“
Laut Vorjohann haben mit Ablauf der Frist erst 75 Prozent der Sachsen ihre Steuererklärung abgegeben. Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Wer den Abgabetermin verpasst hat, bleibt dennoch zur Erklärung verpflichtet. Für alle Grundstücke in Sachsen muss eine Erklärung abgegeben werden. Alle müssen vom Finanzamt neu bewertet werden, so Vorjohann.
