Raser-Prozess gegen Kultusminister - Richter verliest Sündenregister
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist nicht nur einmal geblitzt worden. Im Raser-Prozess vor dem Amtsgericht Weißwasser wurde heute das Sündenregister des Ministers verlesen; es enthält zehn Eintragungen.
Mit 140 km/h und damit 40 zu viel über die A 13 bei Ortrand, mit Tempo 73 durch Kodersdorf, geblitzt auf der B 6 am Zoblitzer Berg mit 92 km/h in einem 70er-Bereich – das sind nur drei Beispiele. Clemens sammelte in den vergangenen Jahren Punkte und musste auch schon den Führerschein abgeben.
In diesem Verfahren geht es um eine Raserfahrt im September 2023 durch Krauschwitz. Clemens – damals Bevollmächtigter und Staatssekretär bei der Landesvertretung Sachsen in Berlin – wurde in einer Tempo-30-Zone an einem Seniorenheim mit 81 km/h geblitzt. Im Raum steht der Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Kennzeichenmissbrauchs. Beides bestreitet Clemens, den Tempoverstoß räumt er jedoch ein. Auch die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat in der Raserfahrt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Clemens war damals im Dienstwagen, einem Audi A 4, auf dem Heimweg von Berlin. Am Auto befanden sich sogenannte Tarnkennzeichen. Nach Auffassung des Richters durften die Kennzeichen nur bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben verwendet werden. Er bezog sich dabei auf einen Bescheid des Landes Berlin. Dagegen erklärte der Verteidiger mit Verweis auf eine Bescheinigung, dass sein Mandant das Tarnkennzeichen habe nutzen dürfen. „Er wollte nichts verschleiern.“
Eine Mitarbeiterin der Sächsischen Staatskanzlei übergab heute dem Richter das private Fahrtenbuch für das Dienstauto. Insgesamt gibt es drei Fahrtenbücher für den Pkw. Der Richter will nun prüfen, ob Clemens eine Privatfahrt oder eine Fahrt mit hoheitlichem Zweck unternommen hatte. Auf seine Fragen, ob Clemens der Staatskanzlei seinen Tempoverstoß mitgeteilt habe, ob er dazu verpflichtet war und wer das Tarnkennzeichen vergeben habe, konnte die Referentin keine Antwort geben. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagte ein Zeuge aus einer Berliner Behörde zum Tarnkennzeichen aus. Der Inhalt wurde nicht mitgeteilt.
Anschließend stellte der Verkehrsgutachter seine Ergebnisse vor. Wäre ein Fußgänger auf die Straße gelaufen, hätte Clemens bei der ermittelten Geschwindigkeit von 81 km/h einen Zusammenstoß nicht verhindern können. Der Sachverständige verwies auf drei Messfahrten, die er in Krauschwitz unternommen hatte. Die Videos wurden in der Verhandlung gezeigt.
