- Nach dem Zwischenfall vor dem Hauptbahnhof untersuchen Feuerwehrleute den Bus.
Prozess um Angriff am Hauptbahnhof beginnt
Vor dem Landgericht Chemnitz beginnt heute der Prozess gegen eine 40-jährige Frau. Sie soll im März 2025 eine Bekannte am Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Bus gestoßen haben. Das Opfer, eine 67-Jährige, wurde erfasst, stürzte zu Boden und erlitt schwere Kopfverletzungen. Auch der Busfahrer erlitt einen Schock und musste mehrere Tage krankgeschrieben werden.
Antrag der Staatsanwaltschaft
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam es am 2. März zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen der Angeklagten, der Geschädigten und einer weiteren Frau. Nachdem der Streit beendet war, rannte die Beschuldigte laut Ermittlungen plötzlich zurück und stieß die Bekannte unvermittelt vor den Bus. Die Anklageschrift spricht von einem heimtückischen Vorgehen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zumindest billigend den Tod der 67-Jährigen und auch die Verletzung des Busfahrers in Kauf genommen hat. Juristisch stehen damit die Tatbestände des versuchten Mordes und der Körperverletzung im Raum.
Schuldunfähigkeit und Sicherungsverfahren
Die Beschuldigte wurde noch am Tattag festgenommen und befindet sich seit dem 2. März 2025 in Untersuchungshaft. Ein normales Strafverfahren kann jedoch nicht durchgeführt werden, da die Frau zum Tatzeitpunkt psychisch krank und damit schuldunfähig war. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren nach § 413 Strafprozessordnung beantragt. Ziel ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht muss nun prüfen, ob von der Angeklagten auch künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Sollte das Gericht dies bejahen, könnte es die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie anordnen. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Ein endgültiger Entscheidungstermin steht noch nicht fest.