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  • So sehen Distanz-Elektro-Impulsgeräte, kurz Taser, aus, die die sächsischen Polizei bald bekommen soll
  • Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa (li.) und Innenminister Armin Schuster stellten den neuen Gesetzentwurf vor

Neues Polizei-Gesetz: Taser, Bodycams, Kennzeichen-Überwachung

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Neue Taser, Drohnenabwehr und der Einsatz von Bodycams in Wohnräumen: Das sächsische Kabinett hat sich auf einen Entwurf für das neue Polizeivollzugsdienst-Gesetz geeinigt. Laut den Plänen von CDU und SPD soll es zudem eine verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung geben, und öffentlich zugängliche Daten sollen zur gezielten Fahndung nach schweren Straftätern und Terrorgefährdern genutzt werden dürfen.

Die Sicherheitslage habe sich in den letzten zwei Jahren so „dynamisch“ entwickelt, dass der Polizei mehr Zugeständnisse bei der Verbrechensbekämpfung eingeräumt werden müssten, so Sachsens Innenminister Armin Schuster. So sollen alle sächsischen Reviere mit insgesamt 100 bis 150 Tasern, ein Gerät, was bei Berührung einen elektrischen Schlag versetzt, ausgestattet werden - das diene der Gefahrenabwehr bevor zur Schusswaffe gegriffen werden müsse. 

Fit für Drohnen-Abwehr?

Auch soll die Polizei mit dem  Gesetz neue „Befugnisse für den Drohnen-Einsatz gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ bekommen. Für die Abwehr kleinerer Drohnen sei die sächsische Polizei durchaus technisch gerüstet, so Schuster. Wenn es allerdings um militärische Drohen fremder Staaten ginge, dann müsse die Bundespolizei, die auch für den Grenzschutz zuständig ist, eine bessere technische Ausstattung erhalten. 

„Die kann jedoch nicht aus dem sächsischen Haushalt kommen“, so Schuster. Er forderte Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) dazu auf, aus dem militärischen Sondervermögen entsprechende Mittel für die Aufrüstung der Bundespolizei zur Verfügung zu stellen.  

Bis das Gesetz nächstes Jahr jedoch erlassen werden kann, gibt es eine Anhörung. Zudem müssen sich CDU und SPD noch Stimmen bei anderen Parteien für eine Mehrheit im Landtag sichern. 

Zehn neue Polizei-Gesetze bundesweit

Mit dem neuen Polizeigesetzesentwurf belege die Staatsregierung Handlungssicherheit in der wichtigen Frage der inneren Sicherheit, sagte Innenminister Armin Schuster (CDU). „Bei der Gestaltung der Kompetenzen und Befugnisse bewegen wir uns auf Augenhöhe mit einer Vielzahl weiterer Bundesländer, die ihr Gesetz ebenfalls angepasst haben oder noch werden.“ Konkret befinden sich in insgesamt zehn Bundesländern die Gesetzgebungen für die Polizei in Überarbeitung bzw. sind schon abgeschlossen. 

Neureglung war nötig

Die Neuregelung ist nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig bis Mitte 2026 erforderlich. Die Richter hatten Anfang vergangenen Jahres entschieden, dass das Polizeivollzugsdienst-Gesetz in Teilen überarbeitet werden muss. Sie bemängelten etwa die Ausgestaltung gewisser Maßnahmen der Überwachung sowie der Datenerhebung und Weitergabe. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das sogenannte Normenkontrollverfahren beantragt.

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Innenminister Armin Schuster