Neue Sportstättensatzung für Bautzen beschlossen
Der Bautzener Stadtrat hat gestern Abend mit knapper Mehrheit der neuen Sportstättensatzung zugestimmt. Im Erwachsenensport gibt es Anpassungen in unterschiedlicher Höhe. Sie orientieren sich an den tatsächlichen Kosten. Dagegen wird bei Kindern und Jugendlichen eine pauschale Gebühr von fünf Euro die Stunde erhoben – plus 95 Cent Umsatzsteuer.
Bautzen sieht sich auch bei den Sportstätten mit gestiegenen Betriebskosten, vor allem bei Energie, konfrontiert. 70 Prozent trägt die Stadt, 30 Prozent werden an die Nutzer weitergegeben. Das bedeute eine indirekte Sportförderung von 500.000 Euro, so Oberbürgermeister Karsten Vogt.
Festgeschrieben wurde, dass die Schützenplatzhalle im Notfall anderweitig genutzt werden kann, z.B. bei der Evakuierung des Krankenhauses oder bei Katastrophen als Notquartier. Die Satzung tritt am 1. März in Kraft. Sie sollte schon im Herbst vergangenen Jahres beschlossen werden.
