Namensstreit um „Movie Park Görlitz“ endet mit Vergleich
Seine Wahlwerbung für einen „Movie Park“ am Berzdorfer See fiel ihm auf die Füße. Der Betreiber des „Movie Parks Germany“ Bottrop beantragte gegen den Görlitzer AfD-Politiker und OB-Kandidaten Sebastian Wippel eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht Görlitz gab dem statt. Heute fand der Streit ein Ende. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Kern: Wippel muss das Wort „Movie Park“ auf seiner Internetseite löschen, und zwar bis kommenden Montag (20. Juli).
Wippel hatte im OB-Wahlkampf mit dem Schriftzug „“Movie Park Görlitz – jetzt erst recht„ und einem mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellten Eingangstor geworben, das dem in Bottrop im wesentlichen ähnele, so die Richterin. Der Parkbetreiber aus Bottrop sah sich damit politisch vereinnahmt und seine Unternehmens- und Kennzeichenrechte verletzt.
Wippels Anwalt argumentierte zunächst, dass “Movie Park„ nicht unter den Namenschutz falle. Es sei eine ganz normale Wortfolge ohne eine Beziehung zu einem konkreten Unternehmen. Er hielt es für legitim, so ein Projekt als politische Forderung aufzustellen. Das Thema habe sich auch faktisch erledigt, sagte er mit Rückblick auf den Ausgang der Oberbürgermeisterwahl in Görlitz. Für seinen “Movie Park„ warb Wippel auch auf TikTok und Youtube. Die Videos wurden inzwischen gelöscht.
Die Richterin regte eine pragmatische Lösung an. Beide Seiten gingen schließlich darauf ein. Das Verfahren ist mit dem Vergleich beendet.
