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  • Für das Begehren hatten die Linken tausende Unterschriften gesammelt

Landesdirektion: DVB-Begehren ist unzulässig

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Das Bürgerbegehren gegen die Kürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben ist unzulässig. Das hat die Landesdirektion entschieden. Sie bestätigt damit die Entscheidung des Dresdner Stadtrats. 

Nach Auffassung der Behörde erfüllt der gemachte Kostendeckungsvorschlag nicht die gesetzlichen Anforderungen. Für die Kostenschätzung berufen sich die Initiatoren auf Zahlen der Landeshauptstadt. Diese liegen jedoch laut Landesdirektion bis zu vier Millionen Euro über den Kosten, die in dem Bürgerbegehren angegeben waren.

Für die Finanzierung enthält das Bürgerbegehren drei Vorschläge: Neben der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes, schlägt es vor, die Kosten durch Zuschüsse von Bund und Land oder durch eine Querfinanzierung anderer städtischer Betriebe zu decken. „Beides war jedoch bereits zum Zeitpunkt des Bürgerbegehrens aus tatsächlichen Gründen nicht möglich“, teilte die Landesdirektion mit. „Insofern verbleibt als einzige Möglichkeit die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes. Die Entscheidung darüber steht jedoch allein dem Stadtrat zu.“

Die Entscheidung des Dresdner Stadtrats vom 11. Dezember 2025, das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ mangels unzureichendem Finanzierungsvorschlages als unzulässig einzustufen, sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, so die Aufsichtsbehörde..