Kurzer Prozess: Ladendieb muss Deutschland verlassen
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Ein Ladendieb ist vom Dresdner Amtsgericht im beschleunigten Verfahren zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Georgier hatte am Montag in einem Kaufhaus Parfüm im Wert von 200 Euro gestohlen.
Die Richter setzten die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Dafür erhielt der Mann gleichzeitig die Weisung, das Bundesgebiet binnen vier Wochen zu verlassen. Er darf vor Ablauf der Bewährungszeit auch nicht wieder einreisen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Georgier konnte auf frischer Tat gestellt werden. Nach seiner vorläufigen Festnahme am Tattag befand er sich vom 21. Juli bis zur Verkündung des Urteils in Hauptverhandlungshaft.
