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Herdenschutz:Sachsen passt Regeln an

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Sachsen passt seine Regeln für den Herdenschutz an. Wie das Umweltministerium mitteilte, gelten ab sofort neue Mindeststandards für Weidezäune. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass ein Wolf nach einem tödlichen Riss künftig abgeschossen werden darf.

Für Schafe und Ziegen müssen Zäune demnach mindestens 105 Zentimeter hoch und stromführend sein oder als Festzaun eine Höhe von 120 Zentimetern mit Untergrabschutz aufweisen. Für Gatterwild gilt eine Mindesthöhe von einem Meter achtzig. 

Umweltminister Georg-Ludwig von Breitbuch sage,  die Neuregelung schaffe nach der jüngsten Änderung des Bundesjagdgesetzes Rechtssicherheit für Tierhalter, Jäger und Behörden.