Hauseigentümer aus der Lausitz verliert Prozess gegen Tagebaubetreiber Leag
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Risse in den Wänden - ein Hauseigentümer am Tagebau Nochten bleibt auf dem Schaden sitzen. Seine Klage wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Der Anspruch sei verjährt, urteilte in dieser Woche das Oberlandesgericht Dresden.
Der Hauseigentümer hatte die Risse 2005 festgestellt. 2016 habe er den Schaden gerichtlich geltend gemacht, so eine Gerichtssprecherin. Der verklagte den Tagebaubetreiber. Die Leag wies die Verantwortung von sich. Sie sah keinen Zusammenhang zur Grundwasserabsenkung. Außerdem wies die Beklagte auf die Verjährung hin. Der Kläger hatte rund 50.000 Euro Schadenersatz gefordert.
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.