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Gerichtsbeschluss: CSD in Dresden ist vorläufig als Versammlung einzustufen

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Der Christopher Street  Day 2026 in Dresden ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen auf die Beschwerde des Vereins entschieden. 

Damit wurde die gegenteilige Feststellung der Landesdirektion aufgehoben, wonach der stationäre Teil des CSD - das Straßenfest - primär auf Unterhaltung ausgerichtet und durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei.

Die Bautzner Richter haben in ihrer Interessenabwägung der Versammlungsfreiheit einen hohen Stellenwert zugemessen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Der CSD in Dresden ist vom 4. bis 6. Juni geplant.