Gericht erlaubt Gedenkveranstaltung auf Bautzener Kornmarkt
Die Gedenkveranstaltung an die Opfer der Reichspogromnacht 1938 darf wie geplant am Montag (09.11.) auf dem Bautzener Kornmarkt stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden per Eilentscheid entschieden und damit einem Antrag des Veranstalters stattgegeben.
Das Landratsamt Bautzen hatte die Gedenkveranstaltung zuvor zeitlich und räumlich einschränken wollen, da auf dem Platz regelmäßig die sogenannte „Montagsmahnwache“ abgehalten wird. Das Gericht erklärte diesen Bescheid nun für rechtswidrig. Zur Begründung hieß es, der historische Bezug wiege schwerer als das bloße Vorrecht der länger angemeldeten Dauermahnwache.
Auf dem Kornmarkt waren jüdische Bürger nach den Pogromen im November 1938 stundenlang öffentlich gedemütigt worden. Gegen die Entscheidung kann der Landkreis Bautzen noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
