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Fußgänger mit 1,6 Promille auf der A4

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Autobahnen sind normalerweise für Autos da. Normalerweise. In der Nacht zu Dienstag hatte ein 37-Jähriger bei Lichtenau jedoch andere Pläne. Er stapfte auf der A4 Richtung Dresden, kurz vor Frankenberg, einfach zu Fuß entlang. Die Verkehrspolizei staunte nicht schlecht – und hielt ihn an.

Der Schlüssel verrät alles

Bei der Kontrolle wehte eine kräftige Fahne: 1,62 Promille zeigte der Test. In der Tasche? Ein Autoschlüssel. Für einen Mazda. Wenig später meldete ein Zeuge einen unbeleuchteten Wagen, brav am Standstreifen hinter Chemnitz-Ost geparkt. Die Kennzeichen entstempelt. Und – Überraschung – der Wagen gehörte dem Fußgänger.

Führerschein? Fehlanzeige

Was die Beamten noch erfuhren: Der Mann hatte gar keine Fahrerlaubnis. Also weder Auto noch Papier in Ordnung. Statt Weiterfahrt gab’s eine Blutentnahme und Anzeigen im Dreierpack: Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ende der Nachtwanderung

Der Mazda wurde abgeschleppt. Der 37-Jährige durfte zu Fuß weitermachen – allerdings nicht mehr auf der Autobahn. Für die Polizei war der Einsatz beendet, für den Mann fängt der Ärger jetzt erst richtig an.