- Der Umbau des Kaufhofs in eine "Galeria Rathaus" kostet 90 Millionen Euro. Eine Beschwerde gegen das Projekt wurde jetzt abgewiesen.
Der 90 Millionen Euro Kaufhof-Deal ist rechtens
Die Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat die Beschwerde eines Mitbewerbers gegen den geplanten Umzug der Chemnitzer Stadtverwaltung in den ehemaligen Kaufhof abgewiesen. Nach monatelanger Beratung entschied die Kammer, dass der Vorgang rechtens sei. Zur Begründung hieß es, es handele sich nicht um einen öffentlichen Bauauftrag, sondern um ein reines Mietverhältnis. Daher falle der Vorgang nicht unter das Vergaberecht. Der Umbau des Kaufhofs in eine „Galeria Rathaus“ kostet 90 Millionen Euro.
Rechtsmittel noch möglich
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden. Aus vergaberechtlicher Sicht steht einem Mietvertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der Krieger-Gruppe jedoch nichts mehr im Weg.
Streit um den Kaufhof-Deal
Bereits im März hatte die Landesdirektion eine Beschwerde der Chemnitzer Stadtratsfraktion des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zurückgewiesen. Die Fraktion hatte kritisiert, die Entscheidungsfindung sei überhastet erfolgt. „Eine fundierte, sachliche und kritische Auseinandersetzung mit dem Beschlussantrag zum Ämterumzug war nicht möglich“, sagte Fraktionsvorsitzende Jeannette Wilfer.
Die Landesdirektion sah dies anders. In einem Schreiben vom 26. März erklärte sie, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung seien erfüllt gewesen. Die Verwaltung habe die Entscheidung in Ausschusssitzungen am 16. und 23. Januar vorbereitet. Zudem seien den Fraktionen ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 14. Februar zugegangen.
Wohin die Ämter ziehen
Die Stadt Chemnitz plant, das Jugendamt, das Sozialamt und das Standesamt in den gläsernen Kaufhof an der Inneren Klosterstraße zu verlegen. Dafür wird ein Mietvertrag mit der Krieger-Gruppe mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen, inklusive einer Option auf fünf weitere Jahre. Mehr Hintergründe finden Sie hier.