- Das Hickhack um die AfD-Ratsfraktion geht in die nächste Runde.
Das nächste Kapitel im AfD-Streit: Die Chronologie
wenn Gerichte nicht anders entscheiden...
So endete der letzte Artikel zum Hickhack um die AfD-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat.
Jetzt hat ein Gericht anders entschieden. Das Verwaltungsgericht Chemnitz teilt mit: „Die AfD Stadtratsfraktion (bestehend aus drei Personen, von denen zwei Parteimitglied sind) ist als Fraktion zu behandeln.“ Eine einstweilige Anordnung ist noch vor der aktuellen Stadtratssitzung (27. August) beim Oberbürgermeister eingegangen. Entsprechend wurden fast alle Tagesordnungspunkte gestrichen. Lediglich der neue Baubürgermeister Thomas Kütter wurde vereidigt und sein Vorgänger Michael Stötzer verabschiedet.
Die Chronologie
Der heutige Vorsitzende Nico Köhler wird am 24. April und am 13. Juni 2025 aus der Fraktion ausgeschlossen. Seine Anträge auf Rechtsschutz haben jedoch Erfolg. Mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Chemnitz und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erklären die Ausschlüsse für unzulässig.
Spaltung am 31. Juli
Am 31. Juli 2025 treten 13 Mitglieder aus der bisherigen Fraktion aus und gründen zum 1. August eine neue Gruppe mit dem Namen „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“. In der bisherigen „AfD-Stadtratsfraktion“ bleiben drei Stadträte, darunter Susanne Rasch.
Fraktionsstatus am 19. August aberkannt
Die Stadtverwaltung erkennt die neue Gruppe nicht als Fraktion an. Sie sieht keine inhaltlichen oder politischen Gründe für den Schritt, sondern ausschließlich persönliche Differenzen.
Wende durch neuen Fakt
Am 20. August erhält Oberbürgermeister Sven Schulze Kenntnis, dass Susanne Rasch bereits am 9. Juli aus der Partei AfD ausgetreten ist. Laut Geschäftsordnung endet damit auch ihre Mitgliedschaft in der Fraktion. In der alten Fraktion bleiben somit nur noch Nico Köhler und Ulrich Oehme.
25. August: Auflösung durch die Stadt
Fünf Tage später zieht die Verwaltung die Konsequenz: Sie erklärt, die AfD-Stadtratsfraktion sei automatisch aufgelöst, weil sie zum Zeitpunkt der Spaltung nur zwei Mitglieder habe, drei aber nötig seien.
Gang vor Gericht
Am 26. August zieht die Gruppe vor Gericht, weil am Folgetag der Stadtrat über die Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund veränderter Fraktionsgrößen entscheiden sollte.
Das Urteil des Gerichts
Die AfD-Stadtratsfraktion bleibt laut Verwaltungsgericht eine offizielle Fraktion im Chemnitzer Stadtrat, weil ...
... der Oberbürgermeister nicht selbst die Geschäftsordnung einer Fraktion auslegen darf, wenn diese unklar oder widersprüchlich ist.
... die drei verbliebenen Stadträte sich einvernehmlich als Fraktion verstehen und zusammenarbeiten wollen.
... die Stadt den Fraktionsstatus nur zwei Tage vor einer wichtigen Stadtratssitzung aberkannt hat und damit den Betroffenen praktisch die Möglichkeit genommen wurde, rechtzeitig rechtlichen Schutz zu suchen,
... die Stadt vor dem 25. August über den Parteiaustritt von Susanne Rasch informiert war, die Fraktion jedoch zunächst weiter anerkannt hatte.
Fazit
Wie eine Rathaussprecherin sagte, hat Chemnitz damit aktuell zwei AfD-Fraktionen. Jetzt steht die Frage im Raum, wie die Verwaltung in Zukunft mit der neugegründeten „AfD-Ratsfraktion“ umgeht und ob diese ihren Status wieder verliert. Möglicherweise entscheiden Gerichte ...