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Cottbuser OB beanstandet Sprachbeschluss

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Der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick hat einen Beschluss zur Sprachregelung beanstandet. Er verstoße gegen die Hauptsatzung. Darin ist festgelegt, dass sowohl die weichliche als auch männliche Form gewählt werden muss, wenn keine neutrale Bezeichnung möglich ist.  

Die Stadtverordnetenversammlung hatte auf Antrag der Fraktionen AfD und MIB/ZSC entschieden, das generische Maskulinum zu verwenden, dass also die männliche Form eines Wortes genutzt wird, die alle Geschlechter einschließt. Dies setzt aber die Änderung der Hauptsatzung voraus. Dafür ist mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. 

Sollte der umstrittene Beschluss erneut von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden, wird er der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.