Raser-Prozess in Weißwasser: Durfte Clemens Tarnkennzeichen nutzen?
Verhandlungstag zwei im Raser-Prozess gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens. Heute stand der gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Raserfahrt im September 2023 erhobene Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs im Raum. Damals war Clemens Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund.
Der Fuhrparkverantwortliche bei der Landesvertretung Sachsens in Berlin erklärte, dass Clemens den Audi A 4 , mit dem er in Krauschwitz in einer Tempo-30-Zone vor einem Altenheim mit 81 km/h geblitzt wurde, auch für Privatfahrten nutzen durfte. Clemens war auf dem Weg von Berlin nach Hause, als er von dem stationären Blitzer abgelichtet wurde.
Und durfte er auch die angebrachten Tarnkennzeichen nutzen? Nach Auffassung des Richters durften die Kennzeichen nur bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben verwendet werden. Er bezog sich dabei auf einen Bescheid des Landes Berlin.
Der Verteidiger erklärte, dass die These, es habe sich um eine Privatfahrt gehandelt, in diesem Verfahren völlig irrelevant sei. Auch habe Clemens das Tarnkennzeichen nutzen können. Eine entsprechende Bescheinigung habe er mitgeführt. Sein Mandant wollte nichts verschleiern. Er habe auf Anfrage im Zusammenhang mit dem zunächst geführten Bußgeldverfahren selbst die Halterabfrage ausgefüllt und unterzeichnet, dass er das Fahrzeug zu dieser Zeit genutzt habe.
Clemens sieht sich in dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Weißwasser mit dem Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens konfrontiert. Er bestreitet dies.
Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt.
