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Bundesgerichtshof: Urteil gegen Zwickauer wegen Mordversuchs bestätigt
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Die Verurteilung eines Vaters aus Zwickau wegen versuchten Mordes an seinen drei Söhnen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Zwickauer Landgerichts verworfen.
Der Mann war bereits im vorigen Herbst zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts wollte er im November 2024 sich und seine damals vier, sechs und neun Jahre alten Jungen mit Autoabgasen töten, um seine Ehefrau zu bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte. Aufmerksame Nachbarn hatten die Tat verhindert.
