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Bürgerbündnis Bautzen mit acht Gründen für OB-Abwahl

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Acht Gründe für die Abwahl des Bautzener Oberbürgermeisters Karsten Vogt. Das Bürgerbündnis Bautzen argumentiert auf zehn DIN A 4 Seiten, weshalb der OB  nach Ansicht der Antragsteller  auf Einleitung eines Abwahlverfahrens nicht mehr tragbar sei.  Das Dokument liegt uns vor. Die Fraktion wirft dem CDU-Politiker „schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien verantwortungsvoller Amtsführung, effektiver Verwaltungsleitung und wirtschaftlicher Weitsicht“ vor.  

Mit dem Abwahlantrag , über den an diesem Mittwoch (26.11.) der Stadtrat abstimmten wird, soll - so die Verfasser -  Schaden von der Stadt abgewendet und der „Exodus innerhalb der Verwaltung“ beendet werden. Die Antragsteller werfen Vogt u.a. Mobbing vor – wörtlich: „gezielt schikanöses Verhalten gegenüber Führungskräften“.   Sie nennen als Beispiel das Verhältnis zum Ersten Beigeordneten Robert Böhmer. Das BürgerBündnis Bautzen sieht in Vogt den Verursacher einer Personal- und Führungskrise im Rathaus. Er habe eine Citymanagerin eingestellt, die nicht über einschlägige Berufserfahrungen verfüge. Angekreidet wird dem OB auch eine mehrtägige Reise nach Kroatien, die nach außen als „Arbeitsreise“ deklariert worden sei, außerdem der Abschluss eines Energiebezugsvertrages in Millionenhöhe und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal in den städtischen Kitas. 

Die Vorwürfe wiegen schwer. In der Begründung des Abwahlantrages fallen Worten wie „Amtsmissbrauch“,  „Kompetenzmissachtung“, „Vernachlässigung des Ehrenamts“ und „Entscheidungen zum wirtschaftlichen Nachteil der Stadt“. 

Vogt kann dazu im Stadtrat am Mittwoch Stellung beziehen. Danach wird über den Antrag der Fraktion Bürgerbündnis Bautzen abgestimmt. Um das Verfahren in Gang zu setzen, ist eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent nötig. Hoch liegen die Hürden auch - wenn es dazu kommt - für den Bürgerentscheid. Wir haben drüber mit einem Juristen gesprochen. Hier können Sie das Interview hören.

Audio:

Wie verläuft so ein Abwahlverfahren. Knut-Michael Kunoth im Gespräch mit dem Juristen Karl Ilg