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BGH beanstandet Görlitzer Missbrauchsurteil

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Ein wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftöchter zu 13 Jahren Gefängnis verurteilter Mann aus dem Landkreis Bautzen muss nach Strafverbüßung möglicherweise mit Sicherungsverwahrung rechnen.  Der Bundesgerichtshof hat der Revision in diesem Punkt stattgegeben. Eine andere Kammer des Gerichts muss nun noch einmal über den Antrag der Staatsanwaltschaft und Nebenklage für eine anschließende Sicherungsverwahrung befinden.   

Der 40-jährige Mann hatte seine beiden Stieftöchter über Jahre sexuell missbraucht.  Die Ältere zwang er, so der Richter,  „als Sexsklavin“ zu extremen Praktiken mit fremden Männern. Die Treffen filmte er und gab Regieanweisungen.  Außerdem wurde er wegen Betrugs in über 200 Fällen verurteilt. 

Das Landgericht Görlitz sah aber nur einen Hang zu Betrügereien, nicht aber zur Begehung von Sexualdelikten. Das beanstandete der BGH.