- Das Sperrgebiet umfasst die rot schraffierten Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein.
Betretungsverbot! Waldgebiete in der Sächsischen Schweiz gesperrt
Für Waldgebiete in Rathen, Lohmen, Rathewalde und Hohnstein gelten ab Freitag, 7. August 14 Uhr verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Nach dem schweren Unwetter vor einer Woche bestehe durch instabile Bäume weiter eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit, teilte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen. Danach ist Betreten, Wandern, Radfahren und Reiten in den gesperrten Waldflächen strikt untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die untere Forstbehörde überprüft die Gefahrenlage fortlaufend. Sobald einzelne Flächen oder Wege wieder gefahrlos genutzt werden können, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben und durch eine neue Allgemeinverfügung ersetzt.
Welche Bereiche sind betroffen
Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessel und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und der Verbindungsweg zwischen dem Kassenhaus der Felsenbühne und dem Basteiweg gesperrt. Die Zuwegung zur Basteibrücke von Altrathen bergaufwärts über den Basteiweg liegt außerhalb des Räumlichen Geltungsbereiches dieser Allgemeinverfügung und kann somit betreten werden.
Gesperrt wird weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (diesen aber ausgenommen).
Diese Haupt- und Nebenwege sind gesperrt
- alle Wege von der Basteistraße abgehend östlich in Richtung Amselgrund, ausgenommen der Rathewalder Fußweg und in Fortsetzung der Basteiweg, sowie der Weg südlich von der Basteistraße abgehend, den Rathewalder Fußweg tangierend und in östliche Richtung in Richtung Am Grünbach verlaufend
- alle östlich der Basteistraße laufenden Wege (insbesondere Schwedenlöcher, Gansweg in Richtung Amselgrund, Saugrund, Pionierweg, Höllgrund)
- Pionierweg, Knotenweg westlich der S 163 (Ziegenrückenstraße)
- Koppelsgrundweg, Füllhölzelweg westlich vom Ziegenrücken, Querweg, Scheibenweg sowie Gamrigweg vom Füllhölzelweg bis Gamrig (Gamrig mit Zuwegung aus Richtung Waltersdorf ausgenommen)
- Amselgrund und Mühlenweg nach dem Bebauungsende in nördliche Richtung
- Tiefer Grund
- Polenztalweg im Abschnitt Waltersdorfer Mühle in nordwestliche Richtung bis zum Ab-zweig Füllhölzelweg.
Ausnahmen
Von der Sperrung ausgenommen sind, soweit das Betreten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz;
- Bedienstete und Beauftragte der zuständigen Forst-, Naturschutz- und Sicherheitsbehörden sowie der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz; die Bergwacht
- Waldbesitzer, von ihnen beauftragte Forstunternehmen und sonstige Fachkräfte ausschließlich zur Gefahrenerkundung, Verkehrssicherung, Beräumung und Aufarbeitung des Schadholzes, sofern die erforderlichen Arbeitsschutz- und Sicherungsmaßnahmen gewährleistet sind;
- Bedienstete und Beauftragte von Versorgungs-, Telekommunikations- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen zur Durchführung unaufschiebbarer Sicherungs- und Reparaturmaßnahmen;
- Personen, denen die untere Forstbehörde oder im Bereich des Staatswaldes die Obere Forstbehörde (Nationalparkverwaltung) im Einzelfall eine Ausnahme gestattet hat
- Betriebsangehörige der Felsenbühne Rathen und deren förmlich Beauftragte nach Abstimmung mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst (Nationalparkverwaltung).
