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Landratsamt: Vorerst keine Baugenehmigung für IPO!

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Es ist eines der umstrittensten Industrieansiedlungsprojekte in Sachsen, gegen das es seit Jahren Proteste gibt. Der Industriepark Oberelbe (IPO), der entlang es Autobahnzubringers zur A17 bei Pirna Gewerbeflächen erschließen soll, wird die beteiligten Kommunen Pirna, Heidenau und Dohna noch 170 Millionen Euro kosten, bevor die ersten Arbeitsplätze geschaffen und Gewerbesteuern zurück fließen. 

Es gab zwar bisher rund 60 Anfragen von Firmen, aber keine konkreten Investitionszusagen. Und nun verweigerte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Baugenehmigung für den 1. Teilabschnitt, den sogenannten Technologiepark Feistenberg„ (140 Hektar). Die obere Baubehörde prüfte 36 Aktenordner mit Unterlagen und entsprechenden Einwendungen der Bevölkerung und kam Ende September zu dem Schluss: “Im Ergebnis dieser grundlegenden und sorgfältigen Prüfung wurde festgestellt, das die in der vorliegenden Fassung eingereichte Planung (…) nicht genehmigt werden kann„, so das Landratsamt. 

Das sind die Gründe

Zum einen bemängelte das Landratsamt die Widersprüche beim Lärmschutz. Man müsse, wie in Gewerbegebieten üblich,in größeren Bereichen Industrielärm annehmen, das vertrage sich aber nicht mit den “Schutzansprüchen der angrenzenden Wohnnutzung„. Deren “lärmschutzrechtliche Beschränkungen führen zu einer Verfehlung der baunutzungsrechtlicen Zweckbestimmung, bei dem in einem Industriegebiet die Unterbringung aller erheblich störenden Betriebsarten zumindest auf einer Teilfläche uneingeschränkt möglich sein muss„, so das Landratsamt. 

Zudem sei eine für Industrieansiedlungen benötigte Trink- und Abwasserversorgung (noch) nicht gewährleistet. 

Probleme ignoriert?

Auch ein Anhörungstermin zwischen Zweckverband und Baubehörde im Landratsamt konnte die Probleme nicht beheben, so dass “aufgrund der angegebenen Mängel der eingereichte Bebauungsplan 1.1. ,Technologiepark Feistenberg´ in ver vorliegenden Fassung seitens des Landratsamees nicht genehmigt werden kann„, so die Behörde. Und schiebt gleich noch hinterher, dass die Mängel schon “in der Entwurfsplanung vorgebracht und durch den Zweckverband innerhalb seiner Abwägung negiert wurden.„

Bevor es also zu einer abschließenden Ablehnung der Baugenehmigung durchs Landratsamt kommen konnte, zog der Zweckverband den eingereichten Bauantrag ganz zurück, will ihn nun überarbeiten. 

Der Zweckverband spricht von unterschiedlichen Interprätionen der Rechtslage und “knappem Zeitrahmen„. Vize-Verbandschef Dr. Ralf Müller, OB von Dohna, erklärt: “Es gab seitens des Landratsamtes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge keinen Ablehnungsbescheid. Wir haben im Einvernehmen mit dem LRA die Rücknahme des Genehmigungsantrages beantragt, um die Rechtsauffassung zu harmonisieren und die Genehmigung umsetzen zu können.„ Denn das sei weiterhin das Ziel, eine Baugenehmigung für den IPO. 

Die Gewerbeflächen hätten überregionale Bedeutung, auch für Zulieferer der Chip-Industrie im Dresdner Norden. Pirnas OB Tim Lochner: “Wir haben in den letzten sechs Jahren bereits so viele Herausforderungen in der Realisierung des Bebauungsverfahrens gemeistert, dass wir optimistisch sind, auch diese letzte finale Hürde zu überspringen.„