++ EIL ++

Andreas Kutschke wird Übergangsleiter im Bistum

Zuletzt aktualisiert:

Nach dem Rücktritt von Bischof Heinrich Timmerevers übernimmt der bisherige Generalvikar Andreas Kutschke die Leitung des Bistums Dresden-Meißen. Der 52-jährige ist damit für die katholische Kirchenregion in Sachsen und Ostthüringen verantwortlich. Zu dieser zählen aktuell rund 124.700 Katholiken. Kutschke hatte bereits die organisatorische Leitung in einer Zeit der Sedisvakanz inne und verfügt über viel Erfahrung in der Bistumsleitung! Als Sedisvakanz wird eine Phase bezeichnet, in der der Bischofsstuhl unbesetzt ist. Zum Ständigen Vertreter des Diözesanadministrators hat Andreas Kutschke in einem ersten Beschluss Domkapitular Bertram Wolf ernannt, der bisher neben seinen Aufgaben für das pastorale Personal auch stellvertretender Generalvikar war.

Zur Person: Andreas Kutschke

„Andreas Kutschke wurde am 7. November 1973 in Wurzen geboren und wuchs in Thammenhain bei Wurzen auf. Er studierte in Erfurt und an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom Theologie. Am 18. Mai 2002 wurde er in Dresden zum Priester geweiht. Nach Kaplansstellen in Zittau und in der Dompfarrei Bautzen war er ab 2010 als Pfarrer in Stollberg tätig. Unter Bischof Dr. Heiner Koch trat er am 6. Januar 2014 erstmals das Amt als Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen an. Darüber hinaus berief ihn Bischof Koch zum Domkapitular des Domkapitels St. Petri zu Dresden; dem Gremium steht er seit 4. März 2018 inzwischen als Domdekan vor.

Mit der Ernennung Heiner Kochs zum Erzbischof von Berlin am 8. Juni 2015 erhob er für die Dauer seines Amts als Apostolischer Administrator des Bistums Dresden-Meißen Andreas Kutschke zu seinem ständigen Vertreter. Diese Funktion endete mit der Amtseinführung Kochs in Berlin am 19. September 2015. Einen Tag später wählte ihn das Domkapitel zum Diözesanadministrator des Bistums Dresden-Meißen.

Mit der Amtseinführung am 27. August 2016 als neuer Bischof von Dresden-Meißen ernannte ihn Heinrich Timmerevers erneut zum Generalvikar“. 

Die Wahl des nächsten Bischofs

Bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls in Dresden finden die Regelungen des Badischen Konkordats von 1932 Anwendung. Dazu legt das Dresdner Domkapitel dem Papst eine aktuelle Liste geeigneter Kandidaten vor. Darüber hinaus war der Bischof von Dresden-Meißen angehalten, dem Vatikan alljährlich eine Zusammenstellung geeigneter Nachfolger zuzusenden. Unter Würdigung dieser Vorschläge erstellt der Heilige Stuhl eine Liste mit drei Namen – die sogenannte „Terna“ – die mindestens einen Kandidaten aus dem Bistum Dresden-Meißen enthalten soll. Aus dieser Dreiergruppe wählt schließlich das Dresdner Domkapitel in freier und geheimer Wahl den neuen Bischof, den 51. Hirten auf dem Bischofsstuhl des Bistums Dresden-Meißen. Das Domkapitel hat bereits dazu beraten, in wie weit der Handlungstext des Synodalen Wegs 'Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs' Berücksichtigung finden kann. Die Suche nach einem geeigneten Kandidaten dauert erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr und länger. (Quelle: Bistum Dresden-Meißen)