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Alkoholkonsumverbot auch an Bahnhöfen in und um Dresden

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Ab Donnerstag, 15.Oktober  tritt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) und damit auch an den Stationen in und um Dresden ein allgemeines Alkoholkonsumverbot in Kraft. Mit dieser Maßnahme möchte der Konzern einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Sauberkeit schaffen. An den knapp 40 großen Stationen, an denen das Verbot bereits erprobt wurde, zeigt sich ein positiver Effekt: Weniger Müll, rückläufige Konflikte und ein angenehmeres Umfeld für Reisende sowie Beschäftigte.

Eine aktuelle repräsentative Umfrage belegt die breite Zustimmung für den Schritt: Rund 80 Prozent der Befragten sprechen sich für das Konsumverbot aus. Auch die Mieterinnen und Mieter der Gewerbeflächen in den Bahnhöfen unterstützen die Bemühungen um mehr Ordnung im öffentlichen Bereich.

Hausrecht und Durchsetzung

Das Verbot wird fester Bestandteil des Hausrechts der Deutschen Bahn. Entsprechende Informationen und Aushänge stehen in den Schaukästen vor Ort sowie online zur Verfügung. Sicherheitskräfte der DB erhalten dadurch eine klare Handhabe: Bei Kontrollgängen werden Personen, die gegen die Regelung verstoßen, direkt angesprochen. Bei wiederholten Verstößen droht ein Hausverbot.

Ausnahmen für Gastronomie und Transport

Vom Verbot ausgeschlossen bleibt die Außengastronomie innerhalb der Bahnhöfe. Zudem ist es weiterhin gestattet, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.