3.000 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC
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Der CFC muss für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger gerade stehen. Das Sportgericht des DFB verurteilte den Drittligisten wegen zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Nach dem Ligaspiel gegen Holstein Kiel im November war im Chemnitzer Zuschauerblock ein Böller gezündet worden. Außerdem waren CFC-Fans nach dem Spiel bei Preußen Münster über den Zaun in den Innenbereich des Stadions geklettert. Dort griffen sie Sicherheitskräfte und die Polizei an. Ein Polizist wurde dabei leicht verletzt. Der CFC hat dem urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
